{"id":117,"date":"2025-07-26T19:54:09","date_gmt":"2025-07-26T19:54:09","guid":{"rendered":"https:\/\/sc-ohlsbach.de\/?page_id=117"},"modified":"2025-07-27T16:10:38","modified_gmt":"2025-07-27T14:10:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sc-ohlsbach.de\/?page_id=117","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>SATZUNG des Schachclubs BRANDECK-TURM<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Stand: 24.05.2025<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a71&nbsp; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Vereinsname ist <strong>Schachclub BRANDECK-TURM<\/strong>.<br>2. Der Verein ist im Jahre 1980 gegr\u00fcndet worden.<br>3. Der Verein hat seinen Sitz in Ohlsbach<br>4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><br><strong>\u00a72&nbsp; Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Verein bezweckt die Ausbildung, Pflege und F\u00f6rderung des Schachspiels als sportliche Disziplin in allen seinen Formen und in allen Bev\u00f6lkerungskreisen.<br>2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung insbesondere durch die Pflege des sportlichen Wettkampfs und der Jugendarbeit.<br>3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell v\u00f6llig neutral.<br>4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins und etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, seine Organe sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br><br><strong>\u00a73&nbsp; Mitgliedschaft in Dachorganisationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Der Verein kann sich zur Wahrung seiner Interessen anderen Organisationen und Dachverb\u00e4nden anschlie\u00dfen.<br>2. Der Verein ist Mitglied im Badischen Schachverband e.V. und im Sportbund Freiburg e.V.. Deren Satzungsbestimmungen und Ordnungen werden als verbindlich anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a74&nbsp; Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, sich f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Belange des Vereins einzusetzen, kann Mitglied werden.<br>2. Jugendliche und Heranwachsende, die das 7. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, k\u00f6nnen mit Zustimmung ihrer \/ ihres gesetzlichen Vertreter(s) in den Verein als Jugendmitglieder aufgenommen werden.<br>3. Die Aufnahme eines Mitglieds setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus, und bedarf eines Vorstandbeschlusses.<br>4. Personen, die sich um die F\u00f6rderung der Vereinszwecke besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a75&nbsp; Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod.<br>2. Der Austritt eines Mitglieds geschieht durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Austritt erkl\u00e4rt wird.<br>3. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) wegen wiederholten absichtlichen Versto\u00dfes gegen Vereinsbeschl\u00fcsse und Satzungsbestimmungen;<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) wegen Handlungen, die gegen den Verein gerichtet sind und dessen Ansehen und Handlungsf\u00e4higkeit sch\u00e4digen k\u00f6nnen.<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; c) wenn ein Mitglied l\u00e4nger als 1 Jahr mit der Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist.<br>4. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung durch eingeschriebenen Brief an den 1. Vorsitzenden Widerspruch einlegen. \u00dcber den Ausschluss hat dann die n\u00e4chste Hauptversammlung zu entscheiden. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des auf den wirksamen Beschluss folgenden Monats.<br>5. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Zahlung des Vereinsbeitrags verpflichtet.<br><br><strong>\u00a76&nbsp; Die Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Organe des Vereins sind:<br>1. Die Hauptversammlung<br>2. Der Vorstand<br><br><strong>\u00a77&nbsp; Die Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Die ordentliche Hauptversammlung<br>Die ordentliche Hauptversammlung wird allj\u00e4hrlich im 2. Quartal einberufen. Die Einladungen mit der Tagesordnung werden vom 1. Vorsitzenden mindestens 2 Wochen vor dem anberaumten Termin an die Mitglieder gesandt.<br>2. Aufgaben der Hauptversammlung sind:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandsmitglieder<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) Entlastung des Vorstandes<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; c) Alle zwei Jahre Neuwahl der Vorstandsmitglieder<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; d) Erg\u00e4nzungswahlen der Vorstandsmitglieder<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; e) Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; f) Festsetzung von Beitr\u00e4gen<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; g) Entscheidung bei Widerspruch gegen einen Ausschlussbeschluss<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp; h) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins.<br>3. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden oder Schrittf\u00fchrer einzureichen. Sonstige Antr\u00e4ge brauchen die Mitglieder nicht schon vor der Hauptversammlung einzureichen.<br>4. Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens einem Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt wird.<br>5. Die Hauptversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einberufung unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht, wenn eine diesbez\u00fcgliche Erkl\u00e4rung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.<br>Bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der Beteiligten.<br>Die Beschlussfassung erfolgt au\u00dfer in den F\u00e4llen des \u00a7&nbsp; 9 durch einfache Mehrheit. Bei Wahlen wird offen abgestimmt, sofern kein Antrag auf geheime Abstimmung vorliegt.<br>6. \u00dcber die in der Hauptversammlung gefassten Beschl\u00fcsse und \u00fcber das Ergebnis der Wahlen ist vom Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu fertigen, das vom 1 Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist den Mitgliedern auf Antrag zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br><br><strong>\u00a78&nbsp; Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.&nbsp; Den Vorstand bilden:<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der 1. Vorsitzende,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der 2. Vorsitzende,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Finanzvorstand,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Sportvorstand.<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Schriftf\u00fchrer,<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Jugendleiter,<br>2. Der Vorstand f\u00fchrt den Verein und erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Er ist erm\u00e4chtigt, Ordnungen (z.B. Turnierordnung, Jugendordnung} f\u00fcr den Verein zu erlassen. Solche Ordnungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Verabschiedung durch die Hauptversammlung.<br>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder zugegen sind, darunter der 1. und \/ oder der 2. Vorsitzende.<br>3. Den Vorstand im Sinne des \u00a7&nbsp; 26 BGB bildet der 1 und 2. Vorsitzende Jeder ist zur alleinigen Vertretung gerichtlich und au\u00dfergerichtlich berechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende von seinem Vertretungsrecht nur bei einer Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a79&nbsp; Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.<br>2. Eine Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder und ist nur m\u00f6glich, wenn die Hauptversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen wurde.<br>3. Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins ist das Vereinsverm\u00f6gen f\u00fcr einen gemeinn\u00fctzigen Zweck zu verwenden. Ein Beschluss \u00fcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens darf erst ausgef\u00fchrt werden, wenn das zust\u00e4ndige Finanzamt hierin eingewilligt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a710&nbsp; Mitglieds-Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Von den Mitgliedern ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Aufnahme-Beitrag wird nicht erhoben.<\/li>\n\n\n\n<li>Jugendliche unter 14 Jahren sind beitragsfrei.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beitragsh\u00f6he wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.01.2003 beschlossen und durch Beschlu\u00df in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 20.02.2003 um \u00a710 erg\u00e4nzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Satzung wurde durch Beschlu\u00df in der Mitgliederversammlung vom 24.05.2025 im \u00a78, Absatz 1 ge\u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG des Schachclubs BRANDECK-TURM Stand: 24.05.2025 \u00a71&nbsp; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Vereinsname ist Schachclub BRANDECK-TURM.2. Der Verein ist im Jahre 1980 gegr\u00fcndet worden.3. Der Verein hat seinen Sitz in Ohlsbach4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a72&nbsp; Zweck des Vereins 1. Der Verein bezweckt die Ausbildung, Pflege und F\u00f6rderung des Schachspiels als sportliche Disziplin in allen seinen Formen und in allen Bev\u00f6lkerungskreisen.2. 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