- Details
- Organisatorisch
- Zugriffe: 13318
Mannschaften des SC Brandeck-Turm Ohlsbach e.V.
Saison 2024/25
1. Mannschaft |
Klasse: Bereichsliga Süd 2
Zu besetzende Bretter: 8
Tabellensituation Ergebnisdienst Baden
2. Mannschaft |
Klasse: Bezirksklasse Ortenau
Zu besetzende Bretter: 8
Tabellensituation Ergebnisdienst Baden
3. Mannschaft |
Klasse: Kreisklasse B Ortenau
Zu besetzende Bretter: 5
Tabellensituation Ergebnisdienst Baden
Rangliste des SC Brandeck-Turm Ohlsbach e.V.
- Details
- Organisatorisch
- Zugriffe: 30840
Schachclub Brandeck-Turm Ohlsbach e.V.
Die aktuellen Funktionsträger und Vorsitzende
1. Vorsitzender | Johannes Felder | |
2. Vorsitzender |
Helmut Nägele |
|
Kassenwart |
Michael Schimpf |
|
Turnierleiter | Lennart Eberius | |
Jugendleiter | Lennart Eberius | |
Schriftführer | Andreas Brenner | |
Kassenprüfer 1 | Karl-Heinz Helbig | |
Kassenprüfer 2 | - | |
Pressewart | Jan Schappacher | |
Damenwart | Natascha Felder | |
Materialwart | Andreas Brenner |
Mannschaftsführer
1. Mannschaft | Lennart Eberius |
2. Mannschaft | Karl-Heinz Helbig |
3. Mannschaft | Helmut Nägele |
SATZUNG
des Schachclubs „ BRANDECK-TURM"
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Vereinsname ist Schachclub „ BRANDECK-TURM".
2. Der Verein ist im Jahre 1980 gegründet worden.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Ohlsbach
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
1. Der Verein bezweckt die Ausbildung, Pflege und Förderung des Schachspiels als sportliche Disziplin in allen seinen Formen und in allen Bevölkerungskreisen.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung insbesondere durch die Pflege des sportlichen Wettkampfs und der Jugendarbeit.
3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell völlig neutral.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins und etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, seine Organe sind ehrenamtlich tätig.
§3 Mitgliedschaft in Dachorganisationen
1. Der Verein kann sich zur Wahrung seiner Interessen anderen Organisationen und Dachverbänden anschließen.
2. Der Verein ist Mitglied im Badischen Schachverband e.V. und im Sportbund Freiburg e.V.. Deren Satzungsbestimmungen und Ordnungen werden als verbindlich anerkannt.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, sich für die satzungsgemäßen Belange des Vereins einzusetzen, kann Mitglied werden.
2. Jugendliche und Heranwachsende, die das 7. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung ihrer / ihres gesetzlichen Vertreter(s) in den Verein als Jugendmitglieder aufgenommen werden.
3. Die Aufnahme eines Mitglieds setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag voraus, und bedarf eines Vorstandbeschlusses.
4. Personen, die sich um die Förderung der Vereinszwecke besonders verdient gemacht haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§5 Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod.
2. Der Austritt eines Mitglieds geschieht durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird.
3. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden:
a) wegen wiederholten absichtlichen Verstoßes gegen Vereinsbeschlüsse und Satzungsbestimmungen;
b) wegen Handlungen, die gegen den Verein gerichtet sind und dessen Ansehen und Handlungsfähigkeit schädigen können.
c) wenn ein Mitglied länger als 1 Jahr mit der Beitragszahlung im Rückstand ist.
4. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung durch eingeschriebenen Brief an den 1. Vorsitzenden Widerspruch einlegen. Über den Ausschluss hat dann die nächste Hauptversammlung zu entscheiden. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des auf den wirksamen Beschluss folgenden Monats.
5. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Zahlung des Vereinsbeitrags verpflichtet.
§6 Die Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Hauptversammlung
2. Der Vorstand
§7 Die Hauptversammlung
1. Die ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung wird alljährlich im 2. Quartal einberufen. Die Einladungen mit der Tagesordnung werden vom 1. Vorsitzenden mindestens 2 Wochen vor dem anberaumten Termin an die Mitglieder gesandt.
2. Aufgaben der Hauptversammlung sind:
a) Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandsmitglieder
b) Entlastung des Vorstandes
c) Alle zwei Jahre Neuwahl der Vorstandsmitglieder
d) Ergänzungswahlen der Vorstandsmitglieder
e) Wahl zweier Kassenprüfer
f) Festsetzung von Beiträgen
g) Entscheidung bei Widerspruch gegen einen Ausschlussbeschluss
h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
3. Anträge auf Satzungsänderungen sind spätestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden oder Schrittführer einzureichen. Sonstige Anträge brauchen die Mitglieder nicht schon vor der Hauptversammlung einzureichen.
4. Der Vorstand kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens einem Viertel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes gegenüber dem Vorstand verlangt wird.
5. Die Hauptversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr haben Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht, wenn eine diesbezügliche Erklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Bei Entlastungen ruht das Stimmrecht der Beteiligten.
Die Beschlussfassung erfolgt außer in den Fällen des § 9 durch einfache Mehrheit. Bei Wahlen wird offen abgestimmt, sofern kein Antrag auf geheime Abstimmung vorliegt.
6. Über die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse und über das Ergebnis der Wahlen ist vom Schriftführer ein Protokoll zu fertigen, das vom 1 Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist den Mitgliedern auf Antrag zur Verfügung zu stellen.
§8 Der Vorstand
1. Den Vorstand bilden:
der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende,
der Spielleiter,
der Kassierer,
der Schriftführer.
der Jugendleiter,
der Pressewart,
der Damenwart,
der Materialwart.
2. Der Vorstand führt den Verein und erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Er ist ermächtigt, Ordnungen (z.B. Turnierordnung, Jugendordnung} für den Verein zu erlassen. Solche Ordnungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Verabschiedung durch die Hauptversammlung.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder zugegen sind, darunter der 1. und / oder der 2. Vorsitzende.
3. Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bildet der 1 und 2. Vorsitzende Jeder ist zur alleinigen Vertretung gerichtlich und außergerichtlich berechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende von seinem Vertretungsrecht nur bei einer Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen darf.
§9 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder.
2. Eine Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder und ist nur möglich, wenn die Hauptversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen wurde.
3. Im Falle der Auflösung des Vereins ist das Vereinsvermögen für einen gemeinnützigen Zweck zu verwenden. Ein Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens darf erst ausgeführt werden, wenn das zuständige Finanzamt hierin eingewilligt hat.
§10 Mitglieds-Beiträge
1. Von den Mitgliedern ist ein Jahres-Beitrag zu entrichten.
2. Ein Aufnahme-Beitrag wird nicht erhoben.
3. Jugendliche unter 14 Jahren sind beitragsfrei.
4. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.01.2003 beschlossen, und durch Beschluß in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20.02.2003 um §10 ergänzt.
Historie
Erste Vorsitzende
- 1980 bis 1982 Ernst Küpferle
- 1982 bis 1987 Gerhard Lienert
- 1987 bis 1991 Werner Knechtle
- 1991 bis 1995 Günter Martin
- 1995 bis 2011 Hubert Laug
- 2011 bis 2015 Stefan Brenner
- 2015 bis März 2020 Bernhard Vetterle
- März 2020 bis heute Johannes Felder
Spiellokale
- 1980 bis 1981 Bruder-Klausen-Haus
- 1981 bis 1987 Sportheim des SV Ohlsbach
- 1987 bis 1993 Waldcafé
- 1993 bis 1995 Gasthaus Krone
- 1995 bis 2002 Schule Ohlsbach
- 2002 bis November 2016 Brumatthalle Ohlsbach
- seit 11. November 2016 Zipfelhusen
Bilder unseres Namensgeber (Brandeck-Turm)
- Details
- Organisatorisch
- Zugriffe: 13112
Spiellokal Zipfelhusen Weißenbach 1 77797 Ohlsbach 1. Stock Ortsmitte (gegenüber Rathaus)
Der barrierefreie Zutritt zum Zipfelhusen erfolgt über den Aufzugsturm (Rückseite).
Parkmöglichkeiten am Boerscher Platz hinter dem Rathaus bei der Minigolfanlage (Fußweg 50m über die Straße) |
Vereinsabend immer Freitags (außer an Feiertagen) Beginn: 18:30 Uhr Jugend ab 19:30 Uhr Erwachsene
Gäste sind jederzeit herzlich Willkommen! |
Vereins- und Übungsraum im Mittelgeschoss
Saal für Mannschaftswettbewerbe und Turniere im Obergeschoss |
- Details
- Organisatorisch
- Zugriffe: 14363
Angaben gem. § 6 TDG
Schachclub Brandeck-Turm Ohlsbach e.V.
1. Vorsitzender Johannes Felder
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau - VR 480305
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Autoren, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Die Autoren erklären daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die Autoren haben keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanzieren sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von den Autoren eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Autoren sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihnen selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, von den Autoren selbst erstellten Objekte bleibt allein bei den Autoren der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Autoren nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
- Details
- Organisatorisch
- Zugriffe: 17312
Mitglieder Login
Willkommen liebe Vereinsmitglieder im Login-Bereich unserer Internetseite.
Die Anmeldung erfolgt im linken Benutzermenü "Anmeldung".
Bitte gebt den euch vergebenen Benutzername, sowie das Passwort ein. Zur weiteren Sicherheit ist noch der vierstellige Wert des Captchas (vgl. Bild und bitte die Groß- und Kleinschreibung beachten) im Feld Sicherheitsabfrage einzutragen.
Für Fragen steht der Webmaster unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.